Zum 1. Februar 2018

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) tritt in Deutschland in Kraft.

Am 11. Mai 2011 wurde die Istanbul-Konvention von 13 Mitgliedsstaaten des Europarates unterzeichnet. Sie ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Die Vorbehalte, die beim Schutz von Migrantinnen und geflüchteten Frauen geltend gemacht wurden, sind inzwischen aufgehoben worden, sodass das Abkommen in Deutschland seit dem 1. Februar 2023 uneingeschränkt gültig ist.

Alle fünf Jahre überprüft GREVIO (group of experts on action against violence), ob die Verpflichtungen aus der Konvention eingehalten werden. Im ersten Schritt des Monitoringverfahrens reichte Deutschland am 1. September 2020 den ersten Staaatenbericht beim Europarat ein.

 


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