Zum 30. Juni 2002
Das Weltrechtsprinzip geht davon aus, dass bestimmte Verbrechen so gravierend sind, dass sie die Weltbevölkerung unabhängig von Landesgrenzen betreffen.
Das Weltrechtsprinzip geht davon aus, dass bestimmte Verbrechen so gravierend sind, dass sie die Weltbevölkerung unabhängig von Landesgrenzen betreffen.