Zum 12. August 1949

In der Generalversammlung in Genf werden die vier Genfer Konventionen unterzeichnet.

„Die vier Genfer Konventionen von 1949, unterzeichnet am 12. August, sind die wichtigsten Regeln, die jemals zur Regulierung von Gewalt in bewaffneten Konflikten formuliert worden sind. Ihr Ziel ist es, auch im Krieg ein Mindestmaß an Menschlichkeit durch das Recht zu gewährleisten: Als Kernbestand des modernen ‚Humanitären Völkerrechts‘ (oder älter: Recht im Krieg, ius in bello) sollen die vier Abkommen verwundete und kampfunfähige Soldaten zu Land (I) und zu See (II), Kriegsgefangene (III) sowie Zivilisten (IV) schützen. Sie widersprechen damit Ciceros berühmten Sprichwort, dass im Krieg die Gesetze schweigen (inter arma enim silent leges).“ (Aus dem Gastbeitrag „Schützt das Recht im Krieg“ des Friedensforschers Hendrik Simon in der Frankfurter Rundschau vom 12. August 2024)

Die Geschichte der Genfer Tradition“ beginnt mit der am 22. August 1864 angenommenen Ersten Genfer Konvention.


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