Zum 27. Juni 1981
Auf dem 18. Treffen der Staats- und Regierungschefs der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) wird die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker einstimmig verabschiedet.
Von allen menschenrechtlichen Verträgen weist die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker die größte Bandbreite an Rechten auf. Sie trat nach nur fünf Jahren am 21. Oktober 1986 in Kraft.