Zum 24. Oktober 1945

Die Charta wurde am 26. Juni 1945 unterzeichnet. Sie trat in Kraft, nachdem die Republik China, Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Mehrheit der Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten. Gründungsmitglieder der UN waren 51 Staaten. Derzeit sind 193 Staaten Mitglieder der Vereinten Nationen.

Die Präambel der Charta der Vereinten Nationen beginnt mit einem Satz, der unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs mit über 60 Millionen Toten die wichtigste Aufgabe der neu gegründeten Weltorganisation beschreibt: „Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat…“.

Die wichtigste Aufgabe der Organisation war und ist die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Die Charta verbietet jede den Frieden bedrohende Gewaltanwendung und verpflichtet die Mitglieder, Sanktionsmaßnahmen der UN bis hin zur militärischen Intervention aktiv zu unterstützen. Das frühere Recht eines souveränen Staates, einen Krieg führen zu können, wird abgeschafft und ein striktes Gewaltverbot festgelegt. Von diesem Gewaltverbot gibt es nur zwei Ausnahmen: Zwangsmaßnahmen des hierzu legitimierten UN-Sicherheitsrates sowie das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 UN-Charta.

Die offizielle deutsche Fassung der UN-Charta finden Sie hier.


RSS