Gewalt gegen Frauen: Aktion

 

  • Auf der Weltkonferenz über Menschenrechte vom 14. bis 25. Juni 1993 in Wien wird zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen Gewalt an Frauen als Menschenrechtsverletzung verurteilt.
  • Am 20. Dezember 1993 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (Declaration on the Elimination of Violence Against Women). In der Folge wurde das Amt eines UN-Sonderberichterstatters zu Gewalt gegen Frauen, deren Gründe und Konsequenzen eingeführt.
  • Am 15. März 2013 hat die UN-Frauenkonferenz eine Deklaration zum Schutz von Frauen vor Gewalt verabschiedet. Darin wird die Gewalt gegen Frauen und Mädchen verurteilt. Die Aufmerksamkeit soll erhöht und Maßnahmen zum Schutz sollen ausgebaut werden.
  • Das zum 30. Juni 2002 in Deutschland in Kraft getretene Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) erkennt geschlechtsspezifische Kriegsgewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie als Kriegsverbrechen an, die unabhängig vom Tatort hierzulande angezeigt und verfolgt werden können. Auch die Resolutionen 1325 und 1820 der Vereinten Nationen ächten sexualisierte Kriegsgewalt.
  • Am 1. August 2014 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Kraft getreten. Es ist das erste übergreifende, rechtlich bindende Instrument in Europa und stellt somit einen Meilenstein in der Bekämpfung aller Arten von Gewalt gegen Frauen dar. Die Istanbul-Konvention ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft. Zur Umsetzung der Konvention hat Deutschland am 1. September 2020 den ersten Staaatenbericht beim Europarat eingereicht.
  • Der Verein UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V. ruft mit der Kampagne Say NO – UNITE to end violence agaist women seit November 2012 die Regierungen der Weltgemeinschaft zu konkreten Verpflichtungen zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen auf. Die Website der Kampagne informiert tagesaktuell, welche Regierungen sich bereits verpflichtet haben.
  • Die globale ökumenische Kampagne Donnerstags in Schwarz (Thursdays in Black) macht auf geschlechtsbezogene Gewalt aufmerksam und lehnt sich gegen Haltungen und Handlungen auf, die Vergewaltigung und Gewalt dulden.
  • Der Bundestag beschließt am 17. Juli 2017 das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“. Es legt ein Mindestalter von 18 Jahren zur Schließung einer Ehe fest.
  • Am 18. September 2018 kam der Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen erstmals in Berlin zusammen. Ziel der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Seinerzeit gab es bundesweit über 6000 Plätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen. Dazu kamen über 600 Beratungs- und Interventionsstellen.
  • Die Frauenrechtsorganisation medica mondiale e.V. unterstützt traumatisierte Frauen und Mädchen in Kriegs- und Krisengebieten.
  • Im Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) sind mehr als 160 Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe zusammengeschlossen. Seit mehr als 30 Jahren finden Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffenen sind, durch diese unkompliziert und wohnortnah Hilfe.
  • Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist im März 2013 gestartet. Unter der Nummer 08000 116 016 wird Betroffenen eine 24-Stunden-Beratung angeboten, kostenlos, anonym und in 15 Sprachen. Im Jahr 2018 ist die Zahl der Beratungen um zwölf Prozent auf insgesamt 42.000 gestiegen. Seit der Einrichtung des Angebots nimmt die Zahl der Kontakte kontinuierlich zu.
  • Frauenhäuser bieten Frauen und ihren Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine geschützte Unterkunft an. Nach Angaben der Dachverbände Frauenhauskoordinierung e.V. und Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser stehen bundesweit nur etwa 6800 Frauenhausplätze zur Verfügung (Stand 2020); nach Berechnungen der zentralen Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser müssten es aber laut Istanbul-Konvention aktuell etwa 21.000 sein. Viele Frauenhäuser kämpften zudem fortlaufend um ihre Existenz.
  • Eine Liste möglicher Hilfen und Anlaufstellen für Betroffene findet sich hier.
  • Der Verlag für Rechtsjournalismus hat am 17. Januar 2022 den Ratgeber zum Thema Häusliche Gewalt aktualisiert.
  • Verein Terre des Femmes. Menschenrechte für die Frau.
  • Nach der tödlichen Gruppenvergewaltigung einer Studentin im Dezember 2012 wurden in Indien zahlreiche Gesetze verschärft, darunter auch für Säure-Attentäter. Sie müssen jetzt mindestens zehn Jahre hinter Gitter. Am 18. Juli 2013 hat das höchste Gericht Indiens den Verkauf von Schwefelsäure eingeschränkt. Künftig müssen Käufer ihren Ausweis zeigen, die Adresse angeben und einen Verwendungszweck nennen. Diese Informationen müssen die Verkäufer an die Polizei weitergeben. Außerdem habe die Regierung den Opfern von Säureattacken umgerechnet rund 3800 Euro Entschädigung zu zahlen. In Bangladesch droht Angreifern seit 2002 die Todesstrafe. Auch darf die ätzende Flüssigkeit – oft Schwefel- oder Salzsäure – nur noch mit Lizenz gekauft werden. Außerdem wurde in Schulen massiv über das Problem aufgeklärt. Die Zahlen sinken seitdem. In Pakistan werden Säureattacken seit 2011 als Akt gegen den Staat gewertet – in der jüngsten Entscheidung habe ein Gericht den Täter zu 42 Jahren Haft verurteilt, erklärte die dortige Stiftung für Säure-Überlebende im Oktober 2013.

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