Zum 1. Januar 1986
Das Verbot des kommerziellen Walfangs, eine der größten Errungenschaften der internationalen Tier- und Artenschutzbewegung, das sogenannte Walfang-Moratorium, tritt in Kraft.
Durch das am 23. Juli 1982 von der Internationalen Walfangkommission (IWC) beschlossene weltweite Moratorium für den kommerziellen Walfang wurden die Quoten für kommerziellen Walfang für alle Walarten und Jagdgebiete auf Null gesetzt. Walfang auf Grundlage des Internationales Übereinkommen zur Regelung des Walfangs vom 2. Dezember 1946 ist aus drei verschiedenen Gründen allerdings auch weiterhin möglich, nämlich zum örtlichen Verbrauch durch die indigene Bevölkerung, zu wissenschaftlichen Zwecken und durch Staaten, die Einspruch gegen das Moratorium erhoben haben und aufrechterhalten.
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