Zum 1. November 1745

Die Enzyklika befasst sich mit der Frage, ob es einem Christen erlaubt sei, für ein Darlehen Zinsen (usura) zu nehmen. Die Antwort: Die Sünde, die usura heißt und im Darlehensvertrag ihren eigentlichen Sitz und Ursprung hat, beruht darin, dass jemand aus dem Darlehen selbst für sich mehr zurückverlangt, als der andere von ihm empfangen hat […] Jeder Gewinn, der die geliehene Summe übersteigt, ist deshalb unerlaubt und wucherisch. Weiter heißt es: Man huldigte aber […] einer falschen und sehr gewagten Ansicht, wenn man meinen würde […], es sei immer erlaubt, einen rechtmäßigen Mehrwert über die volle und unverlorene Stammsumme hinaus zu nehmen, so oft man Geld, Getreide oder etwas anderes dieser Art einem anderen kreditiert. Wenn jemand also denkt, ist er nicht nur im Widerspruch mit den göttlichen Lehren und der Entscheidung der Kirche über den Darlehenszins, sondern zweifellos auch sogar mit dem allgemeinen Menschheitsbewusstsein und mit der natürlichen Vernunft.

In den Ausführungsbestimmungen für die italienische Kirche wird ausdrücklich gefordert, dass bei keiner Synode, Predigt oder Christenlehre etwas von obigen Thesen Abweichendes vorgetragen werden dürfe. Wer dieser Forderung gegenüber ungehorsam sei, habe mit den Strafen zu rechnen, die durch die hl. Kanones über die Verächter und Übertreter der apostolischen Weisungen verhängt sind. Die Verantwortlichen der Kirche werden darüber hinaus angewiesen, das Schandmal und Laster des Darlehnszinsnehmens unter Hinweis auf die Hl. Schriften zu brandmarken.


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