Zum 10. September 1996
Atomwaffenversuche in der Atmosphäre und unter Wasser sind bereits durch das Atomteststoppabkommen vom 5. August 1963 geächtet. Der Atomwaffenteststopp-Vertrag schließt die Lücke der unterirdischen Testexplosionen. Das Abkommen, das mit 158 von 173 Stimmen von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, ist bis heute nicht in Kraft getreten – von den neun Atommächten haben ihn lediglich Frankreich und Großbritannien ratifiziert. Russland hat seine Ratifizierung 2023 zurückgezogen.
Der Vertrag enthält allerdings eine im Völkerrecht bislang einmalige Klausel: Er tritt erst in Kraft, wenn ihn alle 44 Länder, die damals Atomforschung betrieben oder Atomstrom produzierten, nicht nur unterzeichnen, sondern auch ratifizieren. Von den 44 Kerntechnik-Staaten haben 41 unterschrieben und 36 ratifiziert. Damit der Vertrag in Kraft tritt, müssen ihn die folgenden Staaten noch ratifizieren: Ägypten, die Volksrepublik China, Indien, Iran, Israel, Nordkorea, Pakistan und die USA (Ratifizierung am 13. Oktober 1999 vom Senat abgelehnt). Indien hat sich allerdings in den Verträgen mit den USA über eine zivile nukleare Zusammenarbeit verpflichtet, keine Atomsprengsätze mehr zu testen. Nordkorea versucht, für eine solche Verpflichtung Gegenleistungen herauszuholen.