Zum 11. Juni 1994

Der Paragraf 175, der seit 1871 sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte und damit die Verfolgung Homosexueller ermöglichte, wird vollständig aufgehoben.

Der Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB) existierte vom 1. Januar 1871 (Inkrafttreten des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund) bis zum 10. Juni 1994.

In der Bundesrepublik wurde der Paragraf in den Jahren 1969 sowie 1973 zwar abgemildert, aber erst am 11. Juni 1994 vollständig aufgehoben.

In der DDR wurde der Paragraf im Jahr 1968 abgeschafft, Ende Juni 1989 trat dann noch die Streichung der letzten Sondervorschrift in Kraft, die für homosexuelle Kontakte ein höheres Schutzalter als für heterosexuelle vorschrieb.


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