Zum 16. November 1965
Drei Wochen vor Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils treffen sich 40 Bischöfe in den Domitilla-Katakomben außerhalb Roms und schließen den Katakombenpakt („Für eine dienende und arme Kirche“).
Der Text des Katakombenpakts lautet:
Als Bischöfe,
- die sich zum Zweiten Vatikanischen Konzil versammelt haben;
- die sich dessen bewusst geworden sind, wie viel ihnen noch fehlt, um ein dem Evangelium entsprechendes Leben in Armut zu führen;
- die sich gegenseitig darin bestärkt haben, gemeinsam zu handeln, um Eigenbrötelei und Selbstgerechtigkeit zu vermeiden;
- die sich eins wissen mit all ihren Brüdern im Bischofsamt;
- die vor allem aber darauf vertrauen, durch die Gnade unseres Herrn Jesus Christus sowie durch das Gebet der Gläubigen und Priester unserer Diözesen bestärkt zu werden;
- die in Denken und Beten vor die Heilige Dreifaltigkeit, vor die Kirche Christi, vor die Priester und Gläubigen unserer Diözesen hintreten;
nehmen wir in Demut und der eigenen Schwachheit bewusst, aber auch mit aller Entschiedenheit und all der Kraft, die Gottes Gnade uns zukommen lassen will, die folgenden Verpflichtungen auf uns:
1. Wir werden uns bemühen, so zu leben, wie die Menschen um uns her üblicherweise leben, im Hinblick auf Wohnung, Essen, Verkehrsmittel und allem, was sich daraus ergibt (vgl. Mt 5,3; 6,33–34; 8,20).
2. Wir verzichten ein für allemal darauf, als Reiche zu erscheinen wie auch wirklich reich zu sein, insbesondere in unserer Amtskleidung (teure Stoffe, auffallende Farben) und in unseren Amtsinsignien, die nicht aus kostbarem Metall – weder Gold noch Silber – gemacht sein dürfen, sondern wahrhaft und wirklich dem Evangelium entsprechen müssen (vgl. Mk 6,9; Mt 10,9–10; Apg 3,6).
3. Wir werden weder Immobilien oder Mobiliar besitzen noch mit eigenem Namen über Bankkonten verfügen und alles, was an Besitz notwendig sein sollte, auf den Namen der Diözese bzw. der sozialen oder caritativen Werke überschreiben (vgl. Mt 6,19–21; Lk 12,33–34).
4. Wir werden, wann immer dies möglich ist, die Finanz- und Vermögensverwaltung unserer Diözesen in die Hände einer Kommission von Laien legen, die sich ihrer apostolischen Sendung bewusst und fachkundig sind, damit wir Apostel und Hirten statt Verwalter sein können (vgl. Mt 10,8; Apg. 6,1–7).
5. Wir lehnen es ab, mündlich oder schriftlich mit Titeln oder Bezeichnungen angesprochen zu werden, in denen gesellschaftliche Bedeutung oder Macht zum Ausdruck gebracht werden (Eminenz, Exzellenz, Monsignore…). Stattdessen wollen wir als „Padre” angesprochen werden, eine Bezeichnung, die dem Evangelium entspricht (vgl. Mt 20,25–28; 23,6-11; Joh 13,12–15)
6. Wir werden in unserem Verhalten und in unseren gesellschaftlichen Beziehungen jeden Eindruck vermeiden, der den Anschein erwecken könnte, wir würden Reiche und Mächtige privilegiert, vorrangig oder bevorzugt behandeln (z.B. bei Gottesdiensten und bei gesellschaftlichen Zusammenkünften, als Gäste oder Gastgeber) (vgl. Lk 14, 12–14; 1 Kor 9,14–19).
7. Ebenso werden wir es vermeiden, irgendjemandes Eitelkeit zu schmeicheln oder ihr gar Vorschub zu leisten, wenn es darum geht, für Spenden zu danken, um Spenden zu bitten oder aus irgendeinem anderen Grund. Wir werden unsere Gläubigen darum bitten, ihre Spendengaben als üblichen Bestandteil in Gottesdienst, Apostolat und sozialer Tätigkeit anzusehen (vgl. Mt 6,2–4; Lk 16,9–13; 2 Kor 12,14).
8. Für den apostolisch-pastoralen Dienst an den wirtschaftlich Bedrängten, Benachteiligten oder Unterentwickelten werden wir alles zur Verfügung stellen, was notwendig ist an Zeit, Gedanken und Überlegungen, Mitempfinden oder materiellen Mitteln, ohne dadurch anderen Menschen und Gruppen in der Diözese zu schaden. Alle Laien, Ordensleute, Diakone und Priester, die der Herr dazu ruft, ihr Leben und ihre Arbeit mit den Armgehaltenen und Arbeitern zu teilen und so das Evangelium zu verkünden, werden wir unterstützen (vgl. Lk 4,18f.; Mk 6,3; Mt 11,4–5; Apg 18,3–4; 20,33-35; 1 Kor 4,12; 9,1–27).
9. Im Bewusstsein der Verpflichtung zu Gerechtigkeit und Liebe sowie ihres Zusammenhangs werden wir daran gehen, die Werke der „Wohltätigkeit” in soziale Werke umzuwandeln, die sich auf Gerechtigkeit und Liebe gründen und alle Frauen und Männer gleichermaßen im Blick haben. Damit wollen wir den zuständigen staatlichen Stellen einen bescheidenen Dienst erweisen (vgl. Mt 25,31–46; Lk 16,12–14 und 19–31).
10. Wir werden alles dafür tun, dass die Verantwortlichen unserer Regierung und unserer öffentlichen Dienste solche Gesetze, Strukturen und gesellschaftlichen Institutionen schaffen und wirksam werden lassen, die für Gerechtigkeit, Gleichheit und gesamtmenschliche harmonische Entwicklung jedes Menschen und aller Menschen notwendig sind. Dadurch soll eine neue Gesellschaftsordnung entstehen, die der Würde der Menschen- und Gotteskinder entspricht (vgl. Apg 2,44f.; 4,32–35; 5,4; 2 Kor 8,1–15 und 2 Kor 9,6–7).
11. Weil die Kollegialität der Bischöfe dann dem Evangelium am besten entspricht, wenn sie sich gemeinschaftlich im Dienst an der Mehrheit der Menschen – zwei Drittel der Menschheit – verwirklicht, die körperlich, kulturell und moralisch im Elend leben, verpflichten wir uns,
- gemeinsam mit den Episkopaten der armen Nationen dringliche Projekte zu verwirklichen, entsprechend unseren Möglichkeiten,
- auch auf der Ebene der internationalen Organisationen das Evangelium zu bezeugen, wie es Papst Paul VI. vor den Vereinten Nationen tat, und gemeinsam dafür einzutreten, dass wirtschaftliche und kulturelle Strukturen geschaffen werden, die der verarmten Mehrheit der Menschen einen Ausweg aus dem Elend ermöglichen, statt in einer immer reicher werdenden Welt ganze Nationen verarmen zu lassen (vgl. 1 Kor 12,12–26; 2 Kor 8; 1 Joh 3,11–18)
12. In pastoraler Liebe verpflichten wir uns, das Leben mit unseren Geschwistern in Christus zu teilen, mit allen Priestern, Ordensleuten und Laien, damit unser Amt ein wirklicher Dienst werde. In diesem Sinne werden wir
- gemeinsam mit ihnen „unser Leben ständig kritisch prüfen”,
- sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstehen, so dass wir vom Heiligen Geist inspirierte Animateure werden statt Chefs nach Art dieser Welt zu sein,
- uns darum mühen, menschlich präsent, offen und zugänglich zu werden,
- uns allen Menschen gegenüber offen erweisen, gleich welcher Religion sie sein mögen (vgl. Mk 8,34f.; 1 Petr 5,1–4).
13. Nach der Rückkehr in unsere Diözesen werden wir unseren Diözesanen diese Verpflichtungen bekanntmachen und sie darum bitten, uns durch ihr Verständnis, ihre Mitarbeit und ihr Gebet behilflich zu sein.
Gott helfe uns, unseren Vorsätzen treu zu bleiben.
Übersetzung aus dem Spanischen: Norbert Arntz
Eine Kopiervorlage finden Sie hier.
Zu den 40 Erstunterzeichnern gehörten u.a.: Dom Hélder Câmara, Dom Antonio Fragoso, Dom Aloisio Lorscheider (Brasilien), Don Manuel Larrain (Chile), Don Leonidas Proaño (Ecuador), Don Samuel Ruíz (Mexiko), Don José Dammert (Perú), Weihbischof Luigi Betazzi (Italien) und Weihbischof Julius Angerhausen (Deutschland); später schlossen sich ca. 500 weitere Konzilsväter dem sog. Katakombenpakt an.
Der Katakombenpakt wurde später ein wichtiger Baustein für die Entstehung der Theologie der Befreiung.
Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Unterzeichnung des Katakombenpakts fand vom 11. bis 17. November 2015 in Rom die Versammlung Katakombenpakt erinnern und erneuern! statt.
Während der Amazonas-Synode (6. bis 27. Oktober 2019) in Rom haben über 40 Bischöfe den Katakombenpakt erneuert. Am 20. Oktober 2019 ist er durch den „Katakombenpakt für das gemeinsame Haus. Für eine Kirche mit einem amazonischen Gesicht, arm und dienend, prophetisch und samaritisch“ erweitert worden.
Literatur:
- Norbert Arntz, Der Katakombenpakt. Für eine dienende und arme Kirche, Topos plus Verlagsgemeinschaft, Kevelaer 2015
- Erinnern und Erneuern. Provokation aus den Katakomben, herausgegeben von Norbert Arntz, Philipp Geitzhaus und Julia Lis, Eddition-ITP-Kompass Bd. 22, Münster 2018