Zum 17. April 1521
Berühmt ist Luthers Antwort in seiner Verteidigungsrede am zweiten Verhörtag auf die Frage Kaiser Karls V., ob er widerrufen wolle: Er sei „gefangen im gewissen an dem wort gottes, derhaben ich nicht mag noch will widerrufen, weil wider das gewissen zu handeln beschwerlich, unheilsam und ferlich ist. Gott helf mir! Amen.“ (So nach den Originaldokumenten und nicht: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir, Amen!“)
Schon am folgenden Tag lässt der Kaiser Martin Luther vor den versammelten Großen des Reichs zu einem, so wörtlich, „offenkundigen Ketzer“ erklären: „Denn es ist gewiss, dass ein einzelner Bruder irrt, dessen Meinung gegen die der gesamten, über tausend Jahre alten Christenheit steht.“