Zum 18. Dezember 1990
Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families, ICRMW), dient der Verbesserung des rechtlichen Status von Migranten mit Arbeitnehmerstatus, Saison- und Gelegenheitsarbeitern sowie deren Familienangehörigen. Sie legt fest, wie die allgemeinen Menschenrechte im Besonderen für Wanderarbeiter anzuwenden sind. Mit ihr wurde erstmals eine verbindliche rechtliche Basis für die Behandlung dieser besonderen Personengruppe geschaffen. Die Konvention ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten.