Zum 19. Januar 1919

Bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung konnten Frauen zum ersten Mal in der deutschen Geschichte wählen und gewählt werden.

300 Frauen kandidieren. 37 Frauen – insgesamt gibt es 423 Abgeordnete – werden in das erste Parlament der Weimarer Republik gewählt. Am 19. Februar 1919 hält Marie Juchacz (SPD) als erste Frau eine Rede im deutschen Parlament.

Während der Revolution im November 1918 im Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik erreichten die häufig verspotteten Frauenrechtlerinnen endlich ihr Ziel. Der revolutionäre Rat der Volksbeauftragten veröffentlichte am 12. November in Berlin einen Aufruf an das deutsche Volk, in dem das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht im Deutschen Reich proklamiert wurde. 18 Tage später, am 30. November 1918, beschloss der Rat das Wahlgesetz, nach dem alle Frauen und Männer über 20 Jahre stimmberechtigt waren. Auch für Männer gilt erst seitdem ein nicht mehr nach Klassenzugehörigkeit gewichtetes Wahlrecht.


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