Zum 2. Dezember 1946
Unterzeichnung des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs; als Hauptinstrument wird die Internationale Walfang-Kommission (International Whaling Commission, IWC) bestimmt.
Das Übereinkommen trat am 19. November 1948 in Kraft. Aufgabe der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) ist es unter anderem, Fangquoten für Wale in den Weltmeeren festzulegen. Auch werden von der IWC Schutzzonen definiert, in denen nicht gejagt werden darf. Die IWC zählt mehr als 70 Mitgliedsstaaten, darunter auch küstenlose Länder wie die Schweiz.
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