Zum 2. November 2000

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

So lautet seit dem 2. November 2000 die neue Fassung von § 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die am 6. Juli 2000 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und Ende September 2000 vom Bundesrat bestätigt wurde.


RSS