Zum 22. August 1864

Auf Betreiben von Henri Dunant wird von zwölf Staaten, darunter auch Baden, Hessen, Preußen und Württemberg, im Stadthaus von Genf die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ angenommen; gleichzeitig wird das von ihm vorgeschlagene Abzeichen des Roten Kreuzes – ein rotes Kreuz auf weißem Grund – gebilligt.

Als Vater der Genfer Konvention gilt der Schweizer Kaufmann Henri Dunant, der 1859 das Leid der über 40.000 Verwundeten bei der Schlacht von Solferino hautnah erlebte.

Mit der ersten Genfer Konvention wurde völkerrechtliches Neuland betreten: Erstmals wurden völkerrechtliche Vereinbarungen – außerhalb von Friedensverträgen zwischen mehreren Staaten – nicht bilateral, sondern multilateral geschlossen und überdies auf einem Gebiet, das nicht staatliche Belange, sondern potenziell alle Bürger betraf. Es war der erste Schritt von dem an abstrakten Normen orientierten internationalen Staatenrecht zu dem an konkreten Bürger- und Menschenrechten orientierten Völkerrecht.

Im Jahr 1929 erfolgte die offizielle Anerkennung des Roten Halbmonds und des Roten Löwen mit roter Sonne als gleichberechtigte Schutzzeichen in Artikel 19 der Neufassung der ersten Genfer Konvention. Der ausschließlich vom Iran verwendete Rote Löwe ist seit 1980 nicht mehr in Gebrauch, muss jedoch als weiterhin gültiges Schutzzeichen im Falle seiner Verwendung respektiert werden.

Unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs wurden die Konventionen stark überarbeitet und auf vier erweitert. Diese wurden am 12. August 1949 in der Generalversammlung in Genf unterzeichnet. 1977 wurden die Genfer Konventionen durch zwei Zusatzprotokolle ergänzt, die detaillierte Vorgaben für die Achtung der Menschenrechte in innerstaatlichen Konflikten machten.


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