Zum 22. Januar 2021

Das Abkommen zum Verbot von Atomwaffen, auch Atomwaffenverbotsvertrag genannt, tritt in Kraft.

Das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) ist ein historischer Meilenstein der globalen Bewegung für nukleare Abrüstung, die vor 75 Jahren begann und über mehrere Generationen andauert. Der Vertrag verkörpert den Willen der Menschheit, ohne Atomwaffen zu leben. Er stellt einen Sieg der internationalen Demokratie und multilateralen Diplomatie über die Dominanz der Weltmächte dar. (Quelle) Der Vertrag ist am 7. Juli 2017 von den Vereinten Nationen verabschiedet worden. Mit dem Atomwaffenverbotsvertrag sind für die Vertragsstaaten alle Aktivitäten in Zusammenhang mit Atomwaffen verboten: der Besitz, die Übernahme von Verfügungsgewalt und auch Beteiligung an der Entwicklung, der Herstellung, Finanzierung oder dem Transport der Waffen. Bisher haben 94 Staaten den Verbotsvertrag unterzeichnet, 73 Staaten haben ihn ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten (Stand 1. Oktober 2024). Es fehlen diejenigen die Staaten, die Atomwaffen besitzen.

Die Nato-Staaten Kanada und Griechenland sind bereits aus der Stationierung von Atomwaffen ausgestiegen. Die Nato-Staaten Spanien, Litauen, Norwegen, Dänemark und Island verbieten den Transit und die Stationierung von Atomwaffen. Deutschland lehnt den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag bisher ab. Das Argument der Bundesregierung: ein Vertrag ohne die Beteiligung der Atommächte könne nicht funktionieren. Ältere Verträge verdeutlichen das Gegenteil: das Verbot von Landminen und Streumunition, Bio- und Chemiewaffen. Auch in Europa ist der Verbotsvertrag kein Sonderweg: Österreich, Irland und Malta haben ihn ratifiziert. Und auch innerhalb der Nato bewegen sich Staaten: Belgien hat im neuen Koalitionsvertrag festgehalten, dass der Verbotsvertrag genutzt werden soll, um die Abrüstung voranzubringen. In den Niederlanden findet eine Debatte über die Zukunft der dort stationierten Atomwaffen statt, und in Spanien steht der Beitritt zum Atomwaffenverbot in der Regierungsvereinbarung von 2018.

Deutschland nahm an der ersten Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag vom 21. bis 23. Juni 2022 in Wien teil (die alte Bundesregierung hatte dies immer strikt abgelehnt) – nach Norwegen der zweite Nato-Staat und das erste Land, in dem Atomwaffen stationiert sind.

Vom 27. November bis 1. Dezember 2023 fand in New York die zweite Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag statt. Deutschland war einer von nur drei Nato-Staaten, die als Beobachter an der Konferenz teilnahmen.

Vom 3. bis 7. März 2025 fand im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York die dritte Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags (3MSP) statt. In der politischen Erklärung, die zum Abschluss des Treffens veröffentlicht wurde, wird die Abschreckung auf die schärfste Weise verurteilt, die jemals von einem multinationalen Forum ausgesprochen wurde: „Die nukleare Abschreckung beruht auf der bloßen Existenz eines nuklearen Risikos, das das Überleben aller bedroht.” Deutschland ist zum ersten Mal der AVV-Konferenz ferngeblieben.

 

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