Zum 24. Mai 2024
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie soll sicherstellen, dass europäische Unternehmen in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Sie gilt für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten, die jährlich weltweit mindestens 450 Millionen Euro umsetzen.
20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die Richtlinie in Kraft. Danach beginnt die Zweijahresfrist, innerhalb der die Mitgliedsländer ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen müssen.