Zum 27. März 1849

Die Nationalversammlung beschließt in der Frankfurter Paulskirche Deutschlands erste Verfassung.

Zu den bleibenden Leistungen der Nationalversammlung zählt vor allem die Formulierung der Grundrechte: „Wir wollen jetzt aus dem herauskommen, was uns der Policeystaat der letzten Jahrhunderte gebracht hat. Es soll die Bevormundung entfernt werden, die von oben her auf Deutschland lastet“, so brachte der Abgeordnete und Rechtsprofessor Georg Beseler die Mission der Paulskirche auf den Punkt. Der Schutz vor willkürlichen Verhaftungen und die Garantie unabhängiger Gerichte, die Glaubensfreiheit und die Gleichberechtigung der Religionen, die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit – diese und andere Bürgerrechte wurden 1849 erstmals in einer deutschen Verfassung verankert. 1919 und 1949 fanden sie fast wortgleich Eingang in die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz. (Aus einem Gastbeitrag von Brigitte Zypries in der Frankfurter Rundschau vom 27. März 2009)

Auch wenn diese Verfassung nie in Kraft tritt, legt sie doch den Grundstein für die deutsche Demokratie.


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