Zum 3. März 1973

Abschluss der Konvention über den Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, Cites), nach dem Ort seines Zustandekommens auch als Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) bekannt

Das am 1. Juli 1975 in Kraft getretene Cites-Abkommen regelt den Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen sowie den aus ihnen produzierten Erzeugnissen. Insgesamt sind derzeit (2023) im WA ru nd 40.000 Tier- und Pflanzenarten je nach Gefährdungsgrad in drei Anhängen aufgeführt, die alle zwei Jahre auf Konferenzen aller Vertragsstaaten aktualisiert werden.

Nach seiner Präambel dient das Über­einkommen

  • dem Schutz von Tieren und Pflan­zen in ihrer Schönheit und Vielfalt als unersetzlicher Bestandteil der natür­lichen Systeme;
  • der Erhaltung der Bedeutung der Tiere und Pflanzen in ästhetischer, wis­senschaftlicher und kultureller Hinsicht;
  • heutigen und künftigen Generationen im Hinblick auf Erholung und Wirtschaft.

Ziel des Abkommens ist es, den illegalen Handel mit Wildtieren zu unterbinden und sicherzustellen, dass der Fortbestand von Wildarten nicht durch legalen Handel bedroht wird. Die Ein- und Ausfuhr wird unter eine scharfe Kontrolle gestellt. Auch der Handel mit präparierten („ausgestopften“) Tieren wird untersagt. Die 183 Vertragsstaaten (Stand Juni 2019) kommen alle drei Jahre zu einer Artenschutzkonferenz zusammen.

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