Zum 31. Januar 1967
Die Genfer Flüchtlingskonvention wird durch das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ergänzt und damit zum universellen und unbefristeten Dokument des Flüchtlingsschutzes.
Das Protokoll trat am 4. Oktober 1967 in Kraft.
Den Text des Protokolls finden Sie hier.