Zum 4. Oktober 1991
Mit dem von 31 der 39 Antarktisstaaten unterzeichneten Umweltschutzprotokoll (USP) verpflichten sich die Vertragsparteien zum umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt sowie der abhängigen und verbundenen Ökosysteme und bezeichnen damit die Antarktis als ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat.
Das USP setzt die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen um, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen erarbeitet wurden.
Das Protokoll trat am 14. Januar 1998 in Kraft.