Zum 7. August 1635
Als einer der frühesten Kritiker des Hexenwahns veröffentlichte Friedrich Spee 1631 seine Schrift Cautio criminalis (zu Deutsch etwa »Vorsicht beim Prozess!«), die Argumente gegen Folter und Hexenverfolgung lieferte. Es argumentiert streng juristisch, aber in einem sarkastischen Ton; es kommt auf dem Höhepunkt der Hexenverfolgungen anonym heraus und stellt die boshafte Frage: »Was suchen wir so mühsam nach Zauberern? Hört auf mich, ihr Richter, ich will euch gleich zeigen, wo sie stecken! Auf, greift Kapuziner, Jesuiten, alle möglichen Ordensleute und foltert sie, sie werden gestehen. Leugnen welche, so foltert sie drei-, viermal, sie werden schon gestehen! Wollt ihr dann noch mehr, so packt Prälaten, Kanoniker, Kirchenlehrer, sie werden gestehen, denn wie sollen die zarten, feinen Herrchen etwas aushalten können? Wollt ihr immer noch mehr, dann will ich euch selbst foltern lassen und ihr dann mich. So sind wir schließlich alle Zauberer …« Weiter heißt es dort: »Persönlich kann ich unter Eid bezeugen, dass ich jedenfalls bis jetzt keine verurteilte Hexe zum Scheiterhaufen geleitet habe, von der ich … aus Überzeugung hätte sagen können, sie sei wirklich schuldig gewesen.«
Tatsächlich ebbten die Verfolgungen nach der Veröffentlichung der Streitschrift ab. Anfang des 18. Jahrhunderts berief sich der große Aufklärer Christian Thomasius ausdrücklich auf Spee. Doch erst 1755 wurde in Deutschland die letzte „Hexe“ hingerichtet.
Literatur: