Zum 9. Dezember 1948
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschließt die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords (UN-Völkermordkonvention).
Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords (Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, CPPCG) (UN-Genocide-Konvention) ist damit eines der ältesten Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Es trat am 12. Januar 1951 in Kraft und wurde von 153 Staaten ratifiziert.