Genitalverstümmelung: Information

 

INFORMATION

 

Laut dem am 8. März 2024 veröffentlichten UNICEF-Bericht „Female Genital Mutilation: A Global Concern“ haben WELTWEIT über 230 Millionen heute lebende Mädchen und Frauen weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) erlitten. Die meisten betroffenen Mädchen und Frauen (144 Millionen) leben in afrikanischen Ländern, gefolgt von 80 Millionen in Asien und sechs Millionen im Nahen Osten.

Anlässlich des internationalen Tages gegen die weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar wies die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) am 3. Februar 2023 darauf hin, dass die Zahl der Mädchen und Frauen, die dieser Körper- und Menschenrechtsverletzung unterzogen werden, wieder ansteigt. Täglich werden 8000 Mädchen und Frauen an den Genitalien verstümmelt, mehr als 200 Millionen weltweit leiden nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO aktuell unter den Folgen. Die Dunkelziffer dürfte sehr viel höher sein, da die Genitalverstümmelung nahezu in allen 30 Ländern, in denen sie noch praktiziert wird – in Afrika, dem Nahen Ostens und Asien – offiziell verboten ist.

Dem im April 2021 veröffentlichten Weltbevölkerungsbericht 2021 der Vereinten Nationen  zufolge „leben heute weltweit mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen mit den Folgen von weiblicher Genitalverstümmelung. Jahr für Jahr müssen mindestens vier Millionen Mädchen diese Prozedur über sich ergehen lassen“. Laut Unicef wird alle elf Sekunden ein Mädchen durch rituelle Beschneidung der Genitalien verstümmelt, 8000 jeden Tag. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass jedes zehnte Mädchen dieses Ritual nicht überlebt und ein Viertel später an den Langzeitfolgen stirbt. Die weiblichen Genitalverstümmelung („Female Genital Mutilation“, FGM, so die internationale Bezeichnung; Menschenrechts- und Frauenorganisationen sprechen auch von FGM/C, wobei das C für Cutting, Beschneidung, steht; sie verweisen darauf, dass betroffene Frauen aufgrund ihres traditionellen Hintergrunds das Wort „Verstümmelung“ oft als abwertend empfinden) ist vor allem in Ländern West- und Ostafrikas, aber auch in Lateinamerika und Asien verbreitet. Der Eingriff ist meist mit immensen Schmerzen verbunden und führt nicht selten zu tödlichen Infektionen. Mädchen und Frauen leiden ihr ganzes Leben lang, körperlich und seelisch.

 

Auch in EUROPA ist die Genitalverstümmelung ein Thema. Hilfsorganisationen, die sich um Betroffene und Aufklärung kümmern, sprechen von mindestens einer halben Million beschnittener Mädchen in Europa.

 

Laut der am 1. Februar 2023 veröffentlichten Dunkelzifferschätzung der Organisation Terre des Femmes sind in DEUTSCHLAND 103.900 Mädchen und Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen und bis zu 17.200 Mädchen davon bedroht.

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 25. Juni 2020 ist die Zahl der weiblichen Genitalverstümmelungen in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Wie eine im Auftrag des Bundesfamilienministeriums nach einer von dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen entwickelten Methodik erstellte Erhebung ergab, mussten 67.975 Frauen, die in Deutschland leben, eine solche Menschenrechtsverletzung erleiden. Im Vergleich zu den im Februar 2017 vom BMFSFJ veröffentlichten Zahlen ist das ein Anstieg von 44 Prozent. Die meisten betroffenen Frauen stammen aus Eritrea, Somalia, Indonesien, Ägypten und Nigeria. Auch bei den Minderjährigen sind die Zahlen erschreckend hoch: Zwischen 2.810 und 14.880 Mädchen sind in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht. Im Vergleich zu 2017 ist das ein Anstieg um bis zu 162 Prozent Mädchen aus den Herkunftsländern Somalia, Eritrea, Ägypten, Nigeria und Irak sind dabei zahlenmäßig besonders in Gefahr.

 

Die Genitalverstümmelung von Jungen („Beschneidung“) widerspricht ebenso dem Menschenrecht auf genitale Unversehrtheit aller Kinder. Vermutlich werden in Deutschland jedes Jahr mehrere tausend jüdische oder muslimische Jungen auf Wunsch der Eltern beschnitten.
Das Landgericht Köln hat am 7. Mai 2012 die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung bewertet. Der Deutsche Bundestag beschloss daraufhin am 12. Dezember 2012 das am 28. Dezember 2012 in Kraft getretene „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ (§ 1631d BGB), das den Eingriff an der Vorhaut aus religiösen Gründen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BKV) übte auf seinem Herbstkongress im Oktober 2013 massive Kritik an dem Beschneidungsgesetz. Das Gesetz diene nicht dem Kindeswohl. Nach wie vor hätten die Jungen kein Recht auf körperliche Unversehrtheit und kein Selbstbestimmungsrecht.

 

Literatur:

 


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