Krieg und Völkermord: Völkermord

 

Völkermord

 

Einen VÖLKERMORD oder GENOZID begeht, „wer in der Absicht tötet, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“ – so heißt es in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords. Daher wird er auch als einzigartiges Verbrechen, als „Verbrechen der Verbrechen“ (engl. „crime of crimes“) oder als „das schlimmste Verbrechen im Völkerstrafrecht“ bezeichnet. Seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords von 1948 ist Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords ist Völkermord ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der nicht verjährt.

Von der Generalversammlung der Vereinten Nationen oder der UN-Menschenrechtskommission anerkannte Völkermorde:

  • Völkermord an den Herero und Nama (1904–1908)
  • Völkermord an den Armeniern (1915–1916)
  • Holocaust (1941–1945)
  • Porajmos (1943–1945)
  • Völkermord in Ruanda (1994)
  • Massaker von Srebrenica (1995)
  • Völkermord an den Jesiden (2014)

Wie die „Frankfurter Rundschau“ am 13. Juli 2016 berichtete, hat die Bundesregierung erstmals in einem offiziellen Dokument die Massaker an den Herero und Nama in der früheren Kolonie Deutsch-Südwestafrika als Völkermord anerkannt. Diese zuvor von Deutschland vermiedene Einstufung der Ereignisse von 1904 bis 1908 im heutigen Namibia „spiegeln die Position der Bundesregierung wider“, heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion, die der „Frankfurter Rundschau“ vorlag.

 

Literatur:

 


RSS